Bei Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen gilt Folgendes:

a) Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- beziehungsweise respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch der Kindertageseinrichtung/HPT für alle Kinder nur möglich, wenn eine Bestätigung der Eltern darüber vorgelegt wird, dass das betreffende Kind nach Auftreten der Symptome nach Satz 1 negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde (PCR-, PoC-Antigen-Schnelltest oder Selbsttest). Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Satz 1 gilt nicht bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache (zum Beispiel Heuschnupfen), bei verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern, das heißt, hier ist ein Besuch der Kindertageseinrichtung/HPT ohne Test möglich. Satz 1 gilt nicht für Kinder, die in der Kindertageseinrichtung/HPT regelmäßig an PCR-Pool-Testungen teilnehmen. Für Schulkinder kommen für den Besuch der Kindertageseinrichtung/HPT bei einer vorliegenden Symptomatik nach Satz 1 die Regelungen des Rahmenhygieneplans Schulen zur Anwendung.

Zusammengefasst heißt das:

Für nichteingeschulte Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. Einen Vordruck für die erforderliche Bestätigung finden Sie hier:

Bestaetigung_selbsttest_formular.pdf

b) Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung/HPT. Die Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung/HPT nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) beziehungsweise Symptome nach Buchstabe a) Satz 2 und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Wird die Testung derart verweigert, dass eine Testung nicht durchzuführen ist, so kann das betreffende Kind die Kindertageseinrichtung/HPT wieder besuchen, sofern es keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Kindertageseinrichtung/HPT ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.

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